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Ladenlokal DrosteInnenstädte bieten dem Werbe- und Lichtreklamehersteller eine besondere Herausforderung: Die Altstadtsatzungen. Diese Satzungen, die zu dem Zweck angelegt worden sind, die Ansicht der Stadt und Ihrer teils historischer Bauwerke zu schützen, reglementieren die Werbemöglichkeiten sehr stark.

Bauwerke, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen oftmals nur einzelne Buchstaben an der Wand montiert haben. Großflächige Werbeschilder oder Leuchtkästen sind dort verboten. Sie stören den altertümlichen Anblick des Gebäudes.

Buchstaben aus schwarzem AcrylMit dem Auftrag von Frau Droste eine Beschriftung über dem Schaufenster anzubringen, die diesen Forderungen entspricht, standen wir nun vor solch einem Problem. Die Lösung des Problems ist dabei gar nicht schwer:

Die Buchstaben der Schriftzüge "Parfümerie" und "Hautnah" wurden nach unseren Vorgaben von einem Lieferanten aus einer Kunststoffplatte ausgefräst. Die Schnittkanten werden in einem weiteren Arbeitsschritt gesäubert und poliert.

Positionierug auf dem MontagetischDamit nicht jeder Buchstabe einzelnd auf die Wand montiert werden muss, werden die Buchstaben auf einen durchsichtigen Acrylstreifen aufgeklebt. Dazu wird der Schriftzug mit den richtigen Positionierungen der Buchstaben mit normaler Beschriftungsfolie geplottet und auf dem Montagetisch geklebt. Der Acrylstreifen wird im Anschluss über die Folie gelegt und die Buchstaben aufgeklebt.

der Schriftzug ist fertigDie zwei Haltelöcher pro Schriftzug werden durch die Buchstaben und den Acrylstreifen gebohrt. Nach der Montage an der Hauswand bekommen die Schrauben, die in dem Material versenkt wurden, zwei Klebepunkte aufgebracht. Natürlich in der Farbe der Buchstaben, damit die Löcher von weitem nicht zu sehen sind.

Der bestehende Schriftzug "Gisela Droste" wurde mit kleinen Röhrchen, die als Abstandshalter zur Wand dienen, an die Wand gedübelt. Damit dieser und die anderen Schriftzüge gleich aussehen, haben wir alle mit der gleichen Folie überzogen.